DSGVO Rechtsschutz
DSGVO Rechtsschutz
Unter dem Begriff des Datenschutzes verbirgt sich der Schutz sogenannter „personenbezogener“ Daten. Damit sind im Prinzip alle Informationen gemeint, die etwas über eine Person aussagen. Bereits hier erahnt man die Komplexität des Ganzen. Ein wichtiger Grund, sich gerade jetzt näher mit dem Thema zu beschäftigen, liegt im drastisch erhöhten Bußgeldrahmen für Verstöße.
So kann fast jeder Verstoß gegen die DSGVO geahndet werden. Geldbußen in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. oder vier Prozent des gesamten, also konzernweit, erzielten Jahresumsatzes sind möglich. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag.
Die Szenarien möglicher behördlicher Ermittlungen und Schadenersatzklagen von Betroffenen wabern derzeit noch in juristischer Unsicherheit. Sicher jedoch ist, dass Verfahrenskosten, die etwa durch den Vorwurf mangelnder Datenschutzkonformität oder Ähnlichem begründet werden, bereits abgesichert werden können.
Hierbei bieten sich zwei Lösungen an:
Straf-Rechtschutz für Datenschutzbeauftragte (SRS)
- Vertragsgrundlage: Top-Manager-Rechtsschutz Bedingungen (TMRB)
- Versicherungssumme: EUR 300.000,00 je Rechtsschutzfall,
alternativ EUR 500.000 je Rechtsschutzfall
EUR 300.000 Strafkaution zusätzlich darlehensweise - Tagegeld (UHP): EUR 300 je Tag für gesetzliche Vertreter und für sonstige Personen
EUR 150 je Tag. Die maximale Bezugsdauer beträgt 100 Tage. - Selbstbeteiligung: keine
- Geltungsbereich: weltweit
- Wartezeit: keine
Vermögensschaden – Rechtschutz für Datenschutzbeauftragte (VSRS)
- Vertragsgrundlage: Top-Manager-Rechtsschutz Bedingungen (TMRB)
- Versicherungssumme: EUR 300.000,00 je Person und Rechtsschutzfall
alternativ EUR 500.000 je Rechtsschutzfall
EUR 2.500.000,00 Jahresmaximierung
EUR 2.500.000,00 Höchstentschädigung bei mehreren Personen. - Selbstbeteiligung: EUR 2.500 je Rechtsschutzfall im außergerichtlichen Bereich
- Geltungsbereich: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Madeira
- Wartezeit: keine
Beide Module können über unseren Online-Rechner berechnet und beantragt werden.