Haftpflicht Versicherungsberater
Schutz für Versicherungsberater gemäß § 34 d Abs. 2 GewO
Versichert sind Versicherungsberater, die gewerbsmäßig über Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von diesem abhängig zu sein.
Der Versicherungsberater berät den Auftraggeber dabei auch rechtlich, insbesondere bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall. Er kann darüber hinaus den Auftraggeber gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten sowie die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernehmen.
Was ist versichert?
Versichert ist die rechtlich zulässige Tätigkeit der Versicherungsberatung.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Gewerbetreibenden von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Versicherungssummen
- 1.500.000 EUR bis 3.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar
- 2 bis 6-fache Maximierung möglich
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
- Verletzungen von Geheimhaltungsverpflichtungen (Sublimitierung)
- AGG-Deckung für Schäden wegen Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung (Sublimitierung)
Zusatzbausteine
- Betriebs-Haftpflicht
- wissentliche Pflichtverletzung
- erweiterte Übernahme Nachhaftung
- Cyber Risk-Annex
- Straf-Rechtsschutz-Annex
- unredliche Mitarbeiter (VSV)
gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 22.05.2007 besteht für die gewerbsmäßige Beratung zu Versicherungen die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung
- Mindestversicherungssumme
- 1.300.380 EUR je Versicherungsfall
- 1.924.560 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- unbegrenzte Nachhaftung
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung:
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Sachkunde
- Berufshaftpflichtversicherung
Nach Erlaubniserteilung unterliegt der Gewerbetreibende einer jährlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden.
Klauseln
- Beratung zu Produkten der betrieblichen Altersvorsorge ohne Rückdeckungsversicherung
- Ansprüche aus Rechtsverhältnissen mit Dritten
Mögliche Prämiennachlässe
- Laufzeitnachlass