Prospekthaftpflichtversicherung
Prospekthaftpflichtversicherung
Die Prospekthaftpflichtversicherung (POSI, "Public Offering of Securities Insurance") schützt Unternehmen bei ihrem ersten Börsengang (IPO, "Initial Public Offering") vor Schadensersatzforderungen, die aus Fehlern oder Fehlinformationen bei der Planung und Durchführung des Börsengangs resultieren können. Grundsätzlich funktionsgleich: die POSI für Zweitplatzierungen (SPO, "Secundary Public Offering").
Wer ist versichert?
- das emittierende Unternehmen (Versicherungsnehmerin)
- das Management der Emittentin
- die Konsortialbank(en)
- die Wirtschaftsprüfer, Anwaltskanzleien
- die veräußernden und kontrollierenden Eigentümer / Aktionäre ("selling shareholders")
Was ist versichert?
- prüft die Haftungsfrage
- wehrt unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten ab (passiver Rechtsschutz)
- und leistet bei berechtigen Ansprüchen Schadenersatz.
Was ist nicht versichert?
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Vermögensschäden aufgrund von punitive / exemplary damages
- Wissentliche Pflichtverletzungen, insbesondere Vorsatz und Marktmanipulation
- Vor Vertragsabschluss bereits bekannte Pflichtverletzungen
Laufzeit
Die POSI ist eine Projektpolice: die Prämie ist einmalig für die gesamte Laufzeit zu entrichten. Die Laufzeit wird auf die üblichen Verjährungsfristen abgestimmt (i.d.R. 10-12 Jahre). Die Deckungssumme ist nicht maximiert, sie steht nur einmal für die Schadenfälle der gesamten Laufzeit zur Verfügung.
Sinnvolle Deckungserweiterungen
Abhängig vom Risikoträger ist eine Mitversicherung von Vorbereitungshandlungen möglich: Standardmäßig besteht Versicherungsschutz für unrichtige, unvollständige oder fehlende Angaben im Prospekt.
Bei Bedarf können Vorbereitungshandlungen sowie die Investorenansprache im Rahmen von Roadshows, Pressekonferenzen und Interviews (inkl. Pilot-Fishing etc.) mitversichert werden.
Sinnvoll ist auch ein umfassender Rechtsschutz im Rahmen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie behördlichen oder aufsichtsrechtrechtlichen Verfahren.
Mitversicherbar sind mögliche Kosten – ggf. anteilig – eines Krisen- und Kommunikationsmanagements, falls die Reputation des Unternehmens gefährdet ist oder wiederhergestellt werden muss.